Grundrecht vor Gericht! - Einladung zum 2. Prozesstag
Am Donnerstag, den 19.6.08 um 13 Uhr findet im Amtsgericht Karlsruhe, Saal III,
der 2. Prozesstag gegen den Anmelder der
G8-Anti-Repressions-Demo vom 19. Mai 2007 statt.
Im Vorfeld der Mobilisierung gegen den
G8-Gipfel wurden etliche linke Projekte durchsucht -
unter der in letzter Zeit von der Staatsgewalt immer wieder gern bemühten
Begründung:
Kampf gegen den "Terrorismus", was auch immer darunter zu verstehen
ist.
Der BGH hat diese Praxis der Bundesanwaltschaft inzwischen für rechtswidrig
erklärt.
Gegen die illegalen Durchsuchungen und den Angriff auf linke Strukturen wurde
am 19.5.2007
wie in zahlreichen anderen Städten in der BRD auch in Karlsruhe eine
Protestdemonstration durchgeführt.
Der Anmelder dieser Protestdemonstration, die auch
massiv von der Polizei behindert wurde,
und die trotzdem aufgrund des besonnenen Verhaltens der DemonstrantInnen
völlig friedlich geblieben ist,
wurde nunmehr wegen angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.
Auch die SoLi hatte zu der Demonstration aufgerufen.
Am 19.6.2008,
13.00 Uhr, findet nun der 2.Prozesstag und
wahrscheinlich die Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht in Karlsruhe statt.
Der Anmelder der Demonstration braucht nun unsere
Unterstützung.
Stellvertretend für uns alle muss er sich gegen den Angriff auf die
Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zur Wehr setzen.
Bitte verbreitet den beigefügten Aufruf.
Mit sozialistischen Grüßen
SoLi
Karlsruhe
hier die weitergeleitete nachricht:
Demonstrationen
gehören den Demonstranten!
Staatsanwaltschaft stellt Grundrecht unter Strafe und verhängt Strafbefehl
über 4800 Euro
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Grundrecht
vor Gericht! - Einladung zum 2. Prozesstag |
Am Donnerstag, den 19.6.08 um 13 Uhr findet im Amtsgericht Karlsruhe, Saal
III, der 2. Prozesstag gegen den Anmelder der
G8-Anti-Repressions-Demo vom 19. Mai 2007 statt.
Vor den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung soll ein weiterer Zeuge
gehört werden. Wir rechnen am frühen Nachmittag mit der Urteilsverkündung.
Der Prozessverlauf legt nahe, dass das Urteil deutlich unter der von der
Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 160 Tagessätzen liegen wird. Da
jedoch jegliche Verurteilung das Versammlungsrecht ad absurdum führt, haben der
Angeklagte und sein Anwalt für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt,
in Berufung zu gehen.
Mit dem Hinweis auf unsere Pressemitteilungen vom 28.5. und vom 2.6.2008 laden wir Sie hiermit zu diesem Termin ein. Wir
gehen davon aus, dass das Interesse der Öffentlichkeit ähnlich stark sein wird,
wie schon beim ersten Prozesstag.
Kontaktadresse: kampagne19mai@querfunk.de
Kampagne 19. Mai - Karlsruhe - 17. Juni 2008
Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess bzw. zur Demonstration
finden Sie auf der Homepage http://www.kampagne19mai.de.
Sozialistische Linke
Karlsruhe (SoLi), Steinstr.23, 76133
Karlsruhe
Kontakt und Rückfragen: soli-info@soli-karlsruhe.de